Eine neue Ausbildungsverordnung wird ab Herbst 2022 die Ausbildung zum/zur psychosozialen Berater*in verändern. Damit du weißt, was das für deinen persönlichen Bildungsweg bedeutet, findest du in diesem Artikel Antworten auf die sieben häufigsten Fragen rund um die neue Verordnung. 

Mit Herbst tritt eine neue Verordnung für die Ausbildung zum/zur Lebens- und Sozialberater*in in Kraft. Auch wenn derzeit nur Entwürfe vorliegen, so lassen sich in diesen doch bereits einige Änderungen erkennen. 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: 

  • Aus fünf Semestern werden sechs 
  • Umfang von 180 ECTS und damit Anhebung auf Stufe 6 im Nationalen Qualitätsrahmen 
  • Genauer definierte Inhalte und Anrechnungsoptionen 
  • Anhebung des Zeitrahmens auf 4.500 Stunden (inkludiert Präsenzunterricht, Vor- und Nachbearbeitung, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung) 

Das wirft bei dir Fragezeichen auf? Verstehen wir. Wir haben für dich den aktuellen Verordnungs-Entwurf durchkämmt und die Antworten auf sieben FAQs gefunden. 

Muss ich meine LSB Ausbildung bis September 2022 anfangen, um sie noch nach der derzeitigen Verordnung machen zu können?

Nein, musst du nicht – keine Sorge 😊 

Die neue Verordnung wird zwar mit September in Kraft treten, doch es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, also bis ins Jahr 2024 – für Bildungsstätten und Lernende. 

Auch wir werden unseren Lehrgang nicht mit September 2022 verändern, sondern uns Zeit nehmen, um eine adaptierte LSB Ausbildung zu designen, die unserer gewohnten il-Qualität entspricht sowie die neue Verordnung berücksichtigt. Erst dann werden wir sukzessive die Ausbildung umstellen. 

Das heißt für dich, dass du bei uns in den Jahren 2022, 2023 und 2024 noch die Möglichkeit hast, deine Lebens- und Sozialberater Ausbildung nach den bisherigen Vorschriften, im derzeitigen Curriculum zu beginnen. Nach den gewohnten fünf Semestern kannst du dich dann als “Psychosozialer Berater” bzw. “Lebens- und Sozialberater” selbstständig machen.  

Muss ich meine Lebensberater Ausbildung in zwei Jahren fertig haben?

Nein. Die derzeit gültigen fünf Semester deiner LSB Ausbildung müssen nicht bis Herbst 2024 abgeschlossen sein, sondern lediglich begonnen haben. 

Wenn du also 2022, 2023 oder 2024 bei uns beginnst, wirst du jedenfalls die Möglichkeit haben, in diesem Curriculum mit den entsprechenden Seminaren bei uns deine Ausbildung abzuschließen. 

Wer erst nach Umstellung auf das neue Curriculum beginnt, für den gelten dann sechs Semester und die novellierte Verordnung. 

Wie wird das neue Lebensberater Curriculum aussehen?

Das hängt zum einen davon ab, welche Inhalte genau durch die neue Verordnung vorgegeben werden. Diese werden natürlich auch bei uns Einzug ins Curriculum halten. 

Durch die im Verordnungs-Entwurf erwähnten “freien Wahlmodule (Modulbündel)” wirst du zudem die Möglichkeit haben, für dich selbst einen Schwerpunkt in der Ausbildung zu setzen. 

Wir möchten als Ausbildungsinstitut unseren Fokus weiterhin auf systemisches Coaching, Coaching Ausbildungen, sowie Mentaltraining, legen. Die Praxis wird dabei weiter keineswegs zu kurz kommen, das können wir dir versichern 😊  

Außerdem werden wir in der Umsetzung mit unterschiedlichen Kooperations-Partner*innen und Expert*innen zusammenarbeiten, um für euch einen qualitativ hochwertigen und abwechslungsreichen Lehrgang zu gestalten. 

Was kann ich mir im neuen Lebensberater Ausbildungs-System anrechnen lassen?

Das lässt sich aktuell noch nicht genau sagen, da noch nicht sämtliche Informationen durch das Ministerium veröffentlicht wurden. Fest steht jedoch, dass die Anrechnung von vorhergegangenen Ausbildungen und Erfahrungen dezidierter definiert sein wird als bisher.  

Welche Ausbildungen voraussichtlich (teilweise) anrechenbar sind oder dich anderwärtig dazu befähigen, als Lebensberater*in tätig zu werden, kannst du in “Anlage 2” im derzeitigen Verordnungsentwurf nachlesen.  

Stimmt es, dass ich nach der neuen Ausbildung einen Bachelor-Titel bekomme? Kann ich danach ein Master-Studium anschließen? 

Durch die neue Verordnung wird die Ausbildung zum/zur psychosozialen Berater*in von fünf auf sechs Semester und 180 ECTS-Punkte ausgeweitet. Damit wird die Ausbildung künftig im Nationalen Qualifikationsrahmen auf Level 6 eingeordnet und somit einem Bachelor-Studium gleichgesetzt 

Es wird also, aller Voraussicht nach, die Möglichkeit geben, für einen Master-Abschluss ein paar Semester an einer Hochschule anzuhängen, solltest du das wünschen. 

Ich bin gerade in Ausbildung zum/zur Lebens- und Sozialberater*in – Muss ich etwas an meinem jetzigen Bildungsplan ändern?

Wenn du deine Ausbildung bereits begonnen hast, so musst du nichts verändern oder ergänzen. Deine Ausbildung wird trotz der neuen Verordnung anerkannt werden 😊 

Warum wird die Lebensberater Ausbildung überhaupt verändert?

Dass die Lebens- und Sozialberater Verordnung neu gestaltet wird, liegt am 30 Jahre alten Berufsbild der “Lebens- und Sozialberatung”. Seitdem wurde der Bildungsplan kaum aktualisiert. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) nennt daher als Ziel die Modernisierung der Ausbildung und Anpassung an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. 

Außerdem sollen Inhalte und Anrechnungen von Vorkenntnissen klarer definiert werden. Durch die Ausweitung auf 180 ECTS-Punkte erwartet man sich außerdem eine Aufwertung des Berufsfeldes 

Solltest du jetzt noch Fragen haben, sende uns einfach eine Mail oder ruf uns an. Wir haben stets ein offenes Ohr für dich und deine Anliegen 😊 

Über alle Neuigkeiten und Ergänzungen halten wir dich natürlich weiterhin über unseren Blog und Social Media auf dem Laufenden. 

Im Hintergrund arbeiten wir auch fleißig an neuen Coaching-Ausbildungen, Online Coaching Ausbildungen und Erweiterungen zu unserem aktuellen Angebot. Sei gespannt, was die nächsten Jahre bringen werden! 😊

Alles Liebe, dein il Team