Letztes Update: September 2024
Hinweis: Aufgrund Änderungen der österreichischen LSB-Verordnung pausieren wir derzeit Neuanmeldungen für unsere Ausbildung zum/zur Lebens- und Sozialberater*in.
Eine neue Ausbildungsverordnung hat mit Herbst 2022 die Ausbildung zum/zur psychosozialen Berater*in verändert – im Herbst 2024 läuft nun die Übergangsfrist aus. Damit du weißt, was das für deinen persönlichen Bildungsweg bedeutet, findest du in diesem Artikel Antworten auf die sieben häufigsten Fragen rund um die neue Verordnung.
Mit Herbst 2022 ist eine neue Verordnung für die Ausbildung zum/zur Lebens- und Sozialberater*in in Kraft getreten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Aus fünf Semestern werden sechs
- Umfang von 180 ECTS und damit Anhebung auf Stufe 6 im Nationalen Qualitätsrahmen
- Genauer definierte Inhalte und Anrechnungsoptionen
- Anhebung des Zeitrahmens auf 4.500 Stunden (inkludiert Präsenzunterricht, Vor- und Nachbearbeitung, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung)
Das wirft bei dir Fragezeichen auf? Verstehen wir. Wir haben für dich die neue Verordnungsdurchkämmt und die Antworten auf einige FAQs gefunden.
Bis wann muss ich mit meiner LSB Ausbildung starten?
Die Übergangsfrist läuft im Herbst 2024 aus – somit ist das letzte Einstiegsseminar mit freien Plätzen Die Psychologie des Glücks vom 13. bis 14. September 2024. Solltest du bereits ein Einstiegsseminar bei uns besucht haben, kannst du deine Ausbildung problemlos im Herbst nach der alten Verordnung fortsetzen.
Wenn du noch mit der alten LSB-Verordnung in die Ausbildung einsteigen möchtest, empfehlen wir daher, deinen Platz möglichst bald zu buchen. Falls dich die eine oder andere Frage aktuell noch zögern lässt, melde dich gerne bei uns per E-Mail oder telefonisch unter +43 2732 930 81.
Musste ich meine LSB Ausbildung bis September 2022 beginnen, um sie noch nach der derzeitigen Verordnung machen zu können?
Nein, musstest du nicht – keine Sorge 😊
Die neue Verordnung ist zwar mit September 2022 in Kraft getreten, doch es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, also bis in den Herbst 2024 – für Bildungsstätten und Lernende.
Auch wir haben unseren Lehrgang nicht mit September 2022 verändert, sondern uns Zeit genommen, um allen Menschen, die ihre Ausbildung nach der alten Verordnung machen möchten, dies auch nach unserer gewohnten il-Qualität zu ermöglichen.
Das heißt für dich, dass du noch bis Mitte September 2024 die Möglichkeit hast, deine Lebens- und Sozialberater*innen Ausbildung nach den bisherigen Vorschriften, im derzeitigen Curriculum zu beginnen. Nach den gewohnten fünf Semestern kannst du dich dann als “Psychosozialer Berater” bzw. “Lebens- und Sozialberater” selbstständig machen.
Muss ich meine Lebensberater Ausbildung schnell fertig haben?
Wir möchten unseren Teilnehmer*innen weiterhin das flexible Modulsystem nach bekannter il-Manier anbieten. Nichts desto trotz werden wir bestimmte Seminare letzten Endes nicht mehr anbieten können. Informiere dich diesbezüglich am besten individuell bei unserem Team – wir erstellen dir gerne einen passenden Bildungsplan, mit dem du entspannt deine Ausbildung in deinem Tempo absolvieren kannst.
Du wirst übrigens keine Seminarvoraussetzungen von der neuen Verordnung einhalten müssen – dein gesamtes Curriculum ist weiterhin nach der bisherigen LSB-Verordnung aufgebaut.
Werden die Kompaktlehrgänge weiterhin angeboten?
Ja – unsere Kompaktlehrgänge, wie zum Beispiel die Trainerausbildung oder auch die Ausbildungen zum/zur Mentaltrainer*in, Lentrainer*in, Horse Assisted Coach oder auch Systemischen Coach, werden wir weiterhin gewohnt anbieten. Nachdem sie nicht unter die LSB-Verordnung fallen, kannst du weiterhin jederzeit damit starten.
Wie wird das neue Lebensberater Curriculum aussehen?
Das hängt von den vorgegebenen Inhalten der neuen Verordnung ab. Diese werden natürlich auch bei uns Einzug ins Curriculum halten.
Durch die im Verordnungs-Entwurf erwähnten “freien Wahlmodule (Modulbündel)” wirst du zudem die Möglichkeit haben, für dich selbst einen Schwerpunkt in der Ausbildung zu setzen.
Wir möchten als Ausbildungsinstitut unseren Fokus weiterhin auf systemisches Coaching, Coaching Ausbildungen, sowie Mentaltraining, legen. Die Praxis wird dabei weiter keineswegs zu kurz kommen, das können wir dir versichern 😊
Außerdem werden wir in der Umsetzung mit unterschiedlichen Kooperations-Partner*innen und Expert*innen zusammenarbeiten, um für euch einen qualitativ hochwertigen und abwechslungsreichen Lehrgang zu gestalten.
Wann wir mit einem “LSB-Lehrgang NEU” starten steht aktuell noch nicht fest.
Was kann ich mir im neuen Lebensberater Ausbildungs-System anrechnen lassen?
Ich bin gerade in Ausbildung zum/zur Lebens- und Sozialberater*in – Muss ich etwas an meinem jetzigen Bildungsplan ändern?
Wenn du deine Ausbildung bereits begonnen hast, so musst du nichts verändern oder ergänzen. Deine Ausbildung wird trotz der neuen Verordnung anerkannt werden. 😊
Warum wird die Lebensberater Ausbildung überhaupt verändert?
Dass die Lebens- und Sozialberater Verordnung neu gestaltet wird, liegt am 30 Jahre alten Berufsbild der “Lebens- und Sozialberatung”. Seitdem wurde der Bildungsplan kaum aktualisiert. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) nennt daher als Ziel die Modernisierung der Ausbildung und Anpassung an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Außerdem sollen Inhalte und Anrechnungen von Vorkenntnissen klarer definiert werden. Durch die Ausweitung auf 180 ECTS-Punkte erwartet man sich außerdem eine Aufwertung des Berufsfeldes.
Solltest du jetzt noch Fragen haben, sende uns einfach eine Mail oder ruf uns an. Wir haben stets ein offenes Ohr für dich und deine Anliegen 😊
Über alle Neuigkeiten und Ergänzungen halten wir dich natürlich weiterhin über unseren Blog und Social Media auf dem Laufenden.
Im Hintergrund arbeiten wir auch fleißig an neuen Coaching-Ausbildungen, Online Coaching Ausbildungen und Erweiterungen zu unserem aktuellen Angebot. Sei gespannt, was die nächsten Jahre bringen werden! 😊
Alles Liebe, dein il Team