Hast du gewusst, dass es für Lebens- und Sozialberater*innen verpflichtend ist, pro Jahr 16 Stunden an Fortbildungen nachzuweisen? Falls diese Information neu für dich sein sollte, geben wir dir in diesem Blogbeitrag einen Überblick über die berechtigten Fortbildungen. Oder vielleicht wusstest du schon davon, dir fehlen aber noch die Details – auch dann bist du hier genau richtig.

Werfen wir gemeinsam einen Blick darauf, welche Weiterbildungen zulässig sind und welche nicht die Anforderungen für die Fortbildung im Bereich der Lebens- und Sozialberatung erfüllen.

Was sind die Regelungen für Fortbildungen in der Lebens- und Sozialberatung?

Lebens- und Sozialberater*innen, die ihr Gewerbe aktiv ausüben, müssen jedes Jahr 16 Stunden an Fortbildungen absolvieren und diese Nachweise bei der zuständigen Wirtschaftskammer einreichen. Die Einreichung erfolgt je nach Bundesland direkt oder auf Anfrage.

Die Bewertungsgrundlage der Fortbildungsnachweise ist in den Richtlinien der Wirtschaftskammer Österreich festgehalten, die sich auf einschlägige Verordnungen und Regelwerke beziehen. Darin ist festgelegt, dass regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen von mindestens 16 Stunden pro Jahr erforderlich ist, um eine professionelle Berufsausübung zu gewährleisten.

„(2) Um eine dem Abs. 1 entsprechende Berufsausübung zu gewährleisten, haben die Lebens- und Sozialberater regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen in der Mindestdauer von 16 Stunden jährlich zu besuchen und sich regelmäßig einer Einzel- und Gruppensupervision bei einer Person zu unterziehen, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 der Lebens- und Sozialberater*innen Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. II Nr. 221/1998, erfüllt.“

Was sind anerkannte Fortbildungen?

Die Frage, welche Fortbildungen für Lebens- und Sozialberater*innen anerkannt werden, beschäftigt viele. Es werden vor allem Methoden anerkannt, die bereits Teil des LSB-Lehrgangs sind und im Curriculum der Lebens- und Sozialberatung verankert sind. Der Methodenkatalog des Bundesausschusses Lebens- und Sozialberatung von 2013 inkludiert Weiterbildungen in folgenden Bereichen:

  • Tiefenpsychologische, psychodynamische Ansätze
  • Humanistisch-existenzielle Ansätze
  • Systemisch-soziodynamische Ansätze (unser Fortbildungs-Lehrgang für Systemdynamik und Aufstellungsarbeit fällt übrigens in diese Kategorie)
  • Verhaltensmodifizierende Ansätze
  • Körperorientierte Verfahren wie Bewegung, Atmung und Entspannung, sofern sie einer der psychologischen Grundorientierungen zuzuordnen sind.
  • Auch Fortbildungen, die spezifische Kompetenzen und Potenziale analysieren, Supervision, Stressmanagement, Mediation, Paarberatung, Trauerbegleitung und ähnliche Themen umfassen, sind anerkennbar.

Zusätzlich werden Weiterbildungen anerkannt, die für die fachgerechte Praxisführung relevant sind, einschließlich Datenschutz, Registrierkassen, Betriebsführung und Marketing, sofern diese den berufsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Fachkongresse mit relevanten Inhalten für die Lebens- und Sozialberatung werden ebenfalls anerkannt.

Was sind nicht anerkannte Fortbildungen?

Es ist wichtig zu wissen, welche Fortbildungen nicht für die Pflichtfortbildung angerechnet werden können. Dazu zählen:

  • Methodenseminare anderer Berufsgruppen
  • Gender Mainstreaming und Diversity Management im Training
  • Kinesiologie, Yoga, Tai Chi, Qi Gong
  • Massagetechniken und andere körperliche bzw. energetische Ausgleichsmethoden
  • Trainer- und Outdoortrainingsausbildungen ohne gruppendynamischen Fokus
  • Fortbildungen, die nicht dem Tätigkeitskatalog entsprechen oder Management- und Führungskräfteseminare, werden ebenfalls nicht anerkannt.

Wofür es aktuell keine klare Stellungnahme gibt, sind Themen wie Stimme/Sprache oder Auftrittstraining – die Einschätzung und finale was anerkannt wird und was nicht, liegt letzten Endes der Fachgruppe des jeweiligen Bundeslandes.

Du siehst schon, welche Seminare genau anerkannt werden ist kompliziert. Aber wenn du eines unserer Seminare als Weiterbildung spannend findest, melde dich bei uns und wir schauen, wie eine Anrechnung möglich sein kann.

Dozentenqualifikationen: Worauf du bei den Vortragenden achten solltest

Wer die Fortbildungen leitet, spielt ebenfalls eine Rolle. Die Lehrenden müssen bestimmte Kriterien erfüllen, damit die Fortbildung anerkannt wird. Sie müssen berechtigt sein, das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung auszuüben, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben und selbst regelmäßig an Fort- bzw. Weiterbildungen teilnehmen.

Achte bei der Auswahl deiner Vortragenden auch auf das Bundesland, in dem du dich befindest bzw. in dem du die Fortbildung anrechnen lassen möchtest – die jeweiligen Bundesländer haben zum Teil unterschiedlich strenge Voraussetzungen.

Teilnahmebestätigungen

Die Wirtschaftskammer empfiehlt, Teilnahmebestätigungen mit klaren Angaben zu Inhalt und Dauer der Fortbildung zu erhalten. Vor der Buchung einer Fortbildung ist es ratsam, sich kurz mit der zuständigen Fachgruppe in der Wirtschaftskammer in Verbindung zu setzen.

Wir hoffen, diese Informationen helfen dir, deine Fortbildungspflicht von 16 Stunden pro Jahr problemlos zu erfüllen und wünschen dir viel Erfolg bei deiner beruflichen Weiterbildung. Solltest du gerne eines unserer Seminare als Fortbildung absolvieren wollen, melde dich bei uns unter team@il.co.at oder telefonisch +43 2732 930 81 – gemeinsam finden wir bestimmt eine Lösung.