Unser Institut hat im vergangenen Jahr die Zulassung als Ausbildungsstelle der Kompetenz „FachtrainerIn erhalten.

Seit dem haben Absolvent/innen unserer Trainer/innen Ausbildung – neben dem Erhalt des Zertifikat unseres Instituts – auch die Möglichkeit zur zusätzlichen Zertifizierung als Fachtrainerin / Fachtrainer nach dem international gültigen Zertifizierungsverfahren der ISO 17024.

Dieser optionale Abschluss kann mit einem Prüfungs-Zusatzmodul erlangt werden, welches einen Tag dauert und ab sofort bei uns absolviert werden kann.

Die Vorraussetzungen, Ziele und der Prüfungsablauf dieses Zusatzmoduls sind von der Zertifizierungsstelle SYSTEMCERT detailliert vorgeschrieben.

Es folgen hier einige wesentliche Punkte aus den Zertifizierungs-Richtlinien:

Aus Sicht der Praxis und des Berufsbildes sollten die ausgebildeten Fachtrainer/innen in der Lage sein, die folgenden Punkte zu beherrschen:

  • Aufbereitung von Fachwissen für Unterricht und Präsentationen
  • Planung einer Schulungsmaßnahme
  • Durchführung einer Schulungsmaßnahme oder Präsentation
  • Verständliche Vermittlung des Fachwissens an eine Lerngruppe
  • Reflexionsfähigkeit

Evaluierung und Abwicklung der Prüfung

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung beinhaltet drei Punkte, die nachfolgend näher beschrieben werden:

  • Ausbildung und berufliche Praxis
  • Absolvierung eines Lehrganges für Fachtrainerinnen
  • Erstellung einer Praxisarbeit

Ausbildung und berufliche Praxis

Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte Ausbildungen oder Matura oder höherwertige Ausbildungen oder eine einer Lehrabschlussprüfung gleichwertige Berufserfahrung im Umfang von 4 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden

UND

Berufliche Praxis im Ausmaß von mindestens 2 Jahren auf Basis einer Beschäftigung von mind. 20 Wochenstunden.

Anwesenheitspflicht im Lehrgang

Der Präsenzunterricht umfasst ein Ausmaß von mind. 80 Unterrichtseinheiten (1 UE entspricht 45 Minuten). Davon müssen mind. 75% der Zeit anwesend absolviert werden. Der Nachweis einer gleichwertigen Qualifizierung kann nur im Zuge der Gleichwertigkeitsprüfung durch eine zugelassene Prüfer/in einer Ausbildungsstelle erfolgen.

Für die außerordentliche Zulassung ist ein Vorbereitungsgespräch zwischen der Kandidatin und der Prüfer/in zwingend durchzuführen.

Die schlussendliche Zulassung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle.

Die Anrechnung kann erfolgen über:

  • Gleichwertig anrechenbare Ausbildung (mit Bestätigung) – die Ausbildung darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen

ODER

  • Nachweis einer Berufserfahrung als Trainer/in von mind. 5 Jahren. Eine Bestätigung des Arbeit-oder Auftraggebers ist erforderlich. Als Richtwerte zur a.o. Zulassung von Prüfungskandidatinnen (5 Jahre als Trainerin) wird ein jährliches Ausmaß von mind. 96 UE oder 12 Trainingstage festgelegt. Insbesondere bei hauptberuflichen TrainerInnen kann die Dauer der Berufserfahrung auf maximal 2 Jahre reduziert werden, sofern ein Nachweis über mind. 480 erbrachte Unterrichtseinheiten vorgelegt werden kann.

Erstellung einer Praxisarbeit

Inhalt der Praxisarbeit ist die Erstellung eines Kurskonzeptes (Ausbildung länger als ein Tag) und die Detailplanung einer Unterrichtssequenz mit Theoriebezug. Der Umfang dieser Praxisarbeit hat mind. 7 Seiten zu betragen (keine Foliengestaltung)

Prüfung

Die Prüfung als Basis zur Zertifizierung beinhaltet drei Punkte, welche alle positiv absolviert werden müssen und die nachfolgend näher beschrieben werden:

  • Präsentation der Praxisarbeit
  • Verständnisfragen
  • Schriftliche Prüfung (Multiple Choice Test).

Die geplanten Prüfungstermine (inkl. Vorschlag der Prüferinnen) sind von der Ausbildungsstelle mind. 4 Wochen vor Prüfung an die Zertifizierungsstelle zu übersenden.

Präsentation der Praxisarbeit

Sowohl das Kurskonzept als auch die Simulation einer geplanten Unterrichtssequenz (live-Sequenz) muss vor der Prüfer/in präsentiert werden (Dauer ca. 20 Minuten).

Die Praxisarbeit muss von der Prüfer/in positiv beurteilt werden.

Fachgespräch zur Praxisarbeit und zur LIVE-Sequenz (mündliche Prüfung)

Nach der Präsentation werden Verständnisfragen zum präsentierten Konzept und zur Simulation (Stimmigkeit, Vernetzung des Wissens, Anwendbarkeit, Rollenverständnis) in Anlehnung an die Lehrinhalte gestellt.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus mind. 20 Fragen zu allen Themengebieten der Ausbildung in Form eines Multiple Choice Tests. Diese Fragen sind angemessener Zeit zu beantworten. Davon sind mind. 60% positiv zu beantworten. Die Gestaltung des Multiple Choice Tests kann methodisch von der Prüfer/in selbständig vorgenommen werden.

Zertifikatsausstellung

Für die Zertifikatsausstellung „Fachtrainerin“ ist ein Nachweis über durchgeführte Schulungen zu erbringen. Dies hat durch eine Bestätigung eines Arbeit-oder Auftraggebers, dass mind. 8 Schulungstage (mind. 64 Unterrichtseinheiten) als Haupt- oder Co-Trainerin geschult/präsentiert wurde, zu erfolgen.

Der Bereich des Praxiserwerbs ist am Zertifikat zu dokumentieren.

Kann die erforderliche Trainingspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden, wird ein Zertifikat „Anwärterin Fachtrainerin“ ausgestellt. Alle anderen Zugangsvoraussetzungen sind verpflichtend nachzuweisen – ansonsten ist keine AnwärterInnenzertifizierung möglich.

Überwachung / Rezertifizierung

Kompetenzzertifikate müssen zeitlich befristet ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Zur Verlängerung (Überwachung) innerhalb der Gültigkeitsdauer muss eine Fortbildung im Trainingsbereich von zumindest einem Tag und die berufliche Praxis als Fachtrainerin in einem Ausmaß von 15 Schulungstagen (zu jeweils 8 Unterrichtseinheiten) nachgewiesen werden. Ist das Zertifikat abgelaufen (mehr als 6 Monate) muss erneut der Zertifizierungsprozess durchlaufen werden (Praxisarbeit, Prüfung (Verständnisfragen) jedoch kein Multiple Choice Test).

Bei Übermittlung der vollständigen Unterlagen, benötigt die Ausstellung des Zertifikats von Seiten der Systemcert max. 3 Wochen.

Weitere Details, bezüglich Zertifizierungsgebühr (für Systemcert) sowie die möglichen Termine für dieses Zusatzmodul, werden wir in Kürze ergänzen!